Über Fidura

Unsere Mission

Fidura widmet sich der klaren Aufklärung rund um das schweizerische Vorsorgesystem. Wir bieten verständliche Erläuterungen und unterstützen Sie mit lokalem Know-how in Bern. Unser Ziel ist es, komplexe Regelungen einfach darzustellen, damit Sie informierte Entscheidungen treffen können.

  • Verständliche Informationen
  • Unabhängige Erläuterungen
  • Transparente Abläufe
  • Regionale Präsenz
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Kund:innen
50+
Initiativen
10 Jahre
Erfahrung
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Hans Müller
Vorsorgeberater
«Dank Fidura habe ich ein klares Verständnis der einzelnen Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems gewonnen. Die Erläuterungen waren praxisnah und verständlich, sodass ich mich sicherer fühle bei der Planung meiner Zukunft.»

Einführung in das Drei-Säulen-Prinzip

Das schweizerische Modell der Altersvorsorge besteht aus drei Säulen, die zusammen eine umfassende Absicherung im Ruhestand ermöglichen. Die erste Säule bildet die staatliche Grundsicherung und deckt das Existenzminimum im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene ab. Die zweite Säule ergänzt diese Basis durch berufliche Vorsorgeeinrichtungen, die auf dem erzielten Lohn aufsetzen und zusätzliche Leistungen generieren. Die dritte Säule eröffnet privaten Vorsorgenden die Möglichkeit, individuell für die Zukunft vorzusorgen und dabei von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Jede Säule übernimmt eine spezifische Funktion und ergänzt die anderen, um eine solide Grundlage für den Lebensabend zu schaffen.

Erste Säule – staatliche Vorsorge

Die erste Säule, oft als AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) bezeichnet, arbeitet mit einem Umlageverfahren, bei dem aktive Beitragsleistende die Renten laufender Beziehender finanzieren. Sie bietet allen Versicherten im Rentenalter eine Mindestabsicherung und unterstützt Hinterbliebene sowie Menschen mit Einschränkungen. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Beschäftigten und Arbeitgebern geleistet, und der Leistungskatalog wird vom Staat definiert. Auf diese Weise entsteht ein solidarisches Sicherheitsnetz, dessen Beitragssätze und Leistungsansprüche regelmässig überprüft und angepasst werden. Damit bildet die erste Säule das Fundament für die soziale Absicherung im Schweizer Vorsorgesystem.

Zweite Säule – berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge (BVG), häufig auch Pensionskasse genannt, ergänzt die staatliche Basis und zielt darauf ab, den bisherigen Lebensstandard im Alter weitgehend zu erhalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Angestellten Beiträge zu leisten, sobald ein definierter Mindestlohn überschritten wird. Die Kassen verwalten die eingezahlten Beträge und berechnen daraus die individuellen Rentenansprüche. Dieses System basiert auf einem persönlichen Ansparverfahren, bei dem die einbezahlten Angaben eines Versicherten dessen eigenes Vorsorgeguthaben aufbauen und so langfristig zur Deckung des standardgemässen Bedarfs im Ruhestand beitragen.

Dritte Säule – private Vorsorge

Die dritte Säule ist ein freiwilliger Vorsorgezweig, der privaten Sparenden steuerliche Vergünstigungen bietet. Sie gliedert sich in Säule 3a und 3b: Während Säule 3a streng reguliert ist und jährliche Höchstbeträge definiert, erlaubt Säule 3b flexible Sparformen ohne feste Grenzen. Wer zusätzliche Reserven für den Ruhestand ansammeln möchte, nutzt diese Optionen, um Lücken zwischen den ersten beiden Säulen auszugleichen. Private Vorsorgende können dabei verschiedene Modelle wählen, von klassischen Sparkonten bis zu fondsähnlichen Ansparlösungen, stets mit dem Ziel einer selbstbestimmten Vorsorgestrategie.